Ortsverband Lübbenau Spreewald

Etwas bewegen – unser Motto

Am 13.Januar 2017 gegründet, sind wir in zwischen auf derzeit 17 Mitglieder und ein Fördermitglied angewachsen. Von Anfang an waren wir in unserer Stadt in der außerparlamentarischen Opposition tätig und das mit beachtlichen Erfolgen. So konnten wir mit Hilfe einer Bürgerbewegung (kurze Wege für kurze Beine) die geplante Schließung unserer Traugott Hirschberger Grundschule in unserer Altstadt verhindern. Des Weiteren verhinderten wir die geplante Verschandelung unserer hölzernen Spreewaldbrücken durch sogenannte „Brückenschieber“ durch einen von uns initiierten Einwohnerantrag. 

Große Akzeptanz bei unseren Bürgern

Unseren bis dato größten Erfolg erzielten wir allerding bei den vergangenen Kommunalwahlen 2019. Als zweitstärkste Kraft gelang uns der Einzug in unsere Stadtverordnetenversammlung, in der wir nun mit 6 Abgeordneten vertreten sind. Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle an unsere zahlreichen Unterstützer!

Helfen Sie mit einer Spende 

Jeder Euro hilft!
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Ohne Spenden ist unsere politische Arbeit für die Bürger nicht realisierbar. Deshalb sind wir für jede – auch noch so kleine Spende – sehr dankbar. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, so steht es im Grundgesetz. Deshalb sind Spenden an politische Parteien nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerabzugsfähig.

Spendenkonto:
Empfänger: Alternative für Deutschland, Kreisverband Oberspreewald-Lausitz
Spreewaldbank eG
IBAN: DE23 1809 2684 0004 2987 64
Verwendungszweck 1: Name, Vorname, Anschrift
Verwendungszweck 2: Spende OV Lübbenau

Geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift oder Mitgliedsnummer an, wenn Sie eine Spendenbestätigung fürs Finanzamt möchten. Sie erhalten vom Kreisverband eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Spende sowie am Jahresende eine Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck 2 unbedingt „Spende OV Lübbenau“ an.

Hinweis:
Spenden sind wie Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.
In einem ersten Schritt wird für einen Spendenbetrag in Höhe von 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) ein Steuerabzug in Höhe von 50 Prozent des gespendeten Betrags gewährt.
In einem zweiten Schritt wird für den darüber hinausgehenden Betrag von 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratet) der Abzug als Sonderausgabe zugelassen.
Neben Privatpersonen und Parteimitgliedern sind auch Unternehmen ermächtigt zu spenden – allerdings sind diese Spenden steuerlich nicht abzugsfähig.
Anonyme Spenden dürfen nur bis zu einem Betrag von max. 500 Euro von der Partei angenommen werden. Um die Spenden steuerlich absetzen zu können verlangt das Finanzamt einen Zahlungsnachweis. Bei Parteispenden genügt für Spenden bis 200 Euro ein Nachweis über die Zahlung (z. B. Kontoauszug).