Spenden

Unterstützen Sie uns und unsere Aktivitäten: Jede Zuwendung – egal wie groß oder klein – hilft uns und unseren politischen Zielen und Vorhaben! Parteien wirken qua Grundgesetz bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Deshalb sind Spenden an politische Parteien auch nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerabzugsfähig. 

Spendenkonto:
Empfänger: Alternative für Deutschland, Kreisverband Oberspreewald-Lausitz
Spreewaldbank eG
IBAN: DE23 1809 2684 0004 2987 64
Verwendungszweck 1: Name, Vorname, Anschrift
Verwendungszweck 2: Spende 

Geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift an, wenn Sie eine Spendenbestätigung fürs Finanzamt möchten. Sie erhalten vom Kreisverband eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Spende sowie am Jahresende eine Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt. 

Hinweis:
Spenden sind wie Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.
In einem ersten Schritt wird für einen Spendenbetrag in Höhe von 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) ein Steuerabzug in Höhe von 50 Prozent des gespendeten Betrags gewährt.
In einem zweiten Schritt wird für den darüber hinausgehenden Betrag von 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratet) der Abzug als Sonderausgabe zugelassen.
Neben Privatpersonen und Parteimitgliedern sind auch Unternehmen ermächtigt zu spenden – allerdings sind diese Spenden steuerlich nicht abzugsfähig.
Anonyme Spenden dürfen nur bis zu einem Betrag von max. 500 Euro von der Partei angenommen werden. Um die Spenden steuerlich absetzen zu können verlangt das Finanzamt einen Zahlungsnachweis. Bei Parteispenden genügt für Spenden bis 200 Euro ein Nachweis über die Zahlung (z. B. Kontoauszug).